
(...) Seit 1995 sind es 5,5 Prozent. In einem Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) vom Juni 2019 heißt es: „Aus Sicht des BWV bestehen verfassungsrechtliche Risiken bei einer Fortgeltung des Solidaritätszuschlags. Der Grund für die Einführung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe fällt mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum Ende des Jahres 2019 weg.“ (...)