Das SBG regelt die Personenstandsänderung auf menschenwürdige Weise neu. Trotz teilweisem Überarbeitungsbedarf kann ich keinen Widersprüchlichkeit erkennen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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