Strukturelle Konsequenzen hat das Justizministerium in zweierlei Hinsicht gezogen und zwar im Hinblick auf die Zuständigkeit bei Verfahren gegen eigene Mitarbeitende und die Überprüfung von Bewerbenden bei Versetzungen aus einem anderen Bundesland
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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