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Frage von Matthias S. •

Frage an Tom Schreiber von Matthias S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Meine Mutter lebt in einer WG für demenziell erkrankte Menschen. Ich bin ihr Betreuer mit entsprechender Vollmacht. Meine Mutter kann in einer Wahlkabine nicht selbstständig einen Wahlzettel mehr ausfüllen. Käme also nur Briefwahl in Frage. Darf ich für sie den Wahlzettel ausfüllen, oder macht eine Wahlbeteiligung keinen Sinn?

Mit freundlichen Grüßen
M.S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

Herzlichen Dank für Ihre Frage zu einem sehr wichtigen Komplex. Die Landeswahlleiterin hat in Ihrer Broschüre das Verfahren für die Wahl mit einer Vollmacht beschrieben: https://www.wahlen-berlin.de/berlin_waehlt_ich_auch.pdf Auf Seite 34 und 35 wird es genauer erklärt. Für Ihre Mutter müsste die Briefwahl beantragt werden. Es werden ihr die Stimmzettel zugesendet sowie ein dazugehöriger Wahlschein, auf dem an Eides statt erklärt wird, dass Sie die Stimmzettel "als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen der Wählerin” gekennzeichnet haben. Dort müssen die Angaben der Hilfsperson eingetragen werden. Wichtig ist, dass das Stimmrecht Ihrer Mutter gilt und sie Ihren Willen zur Wahl eindeutig erklären muss und Sie als Hilfsperson zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Dann sind Sie als Hilfsperson berechtigt, in ihrem Auftrag die Kreuze zu setzen.

Eine Wahl ist das wichtigste Bürgerrecht und ich kann nur ermuntern, dies in jedem Fall in Anspruch zu nehmen.

Mit den besten Grüßen
Ihr Tom S.