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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Tom Schreiber von Elisabeth S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Abgeordner Herr Tom Schreiber,

herzlichen Dank für Ihre Kleine Anfrage Drucksache 17/13856 u. Ihre ausführlichen Anworten über abgeordnetenwatch vom 01.07.2014.

Darf ich bitte folgende Nachfragen stellen?
Worauf führen Sie, die leider etwas am Thema vorbeigehenden nicht stimmigen Anworten zurück?
1. Unstimigkeit: Nicht nur 1990 bis 1993 wurden im Leerstandsprogramm nicht zurückzahlbare Zuschüsse geleistet. Drei Million wurden 1998 von mir mitunterzeichnet! Bis 2030 unterlagen wir darum dem Wohnungsbesetzungsrecht!

2027 sollte der Immobilienkredit getilgt sein für den Bauantrag 2051/1995 der 1997 auf unseren Pächter umgeschrieben wurde. Solange hatte der die Sachherrschaft! Schuldenfrei u. Vermietbar sollten wir es zurück erhalten.
Unser Miethaus Baujahr 1903/2000 wurde absurder Weise als Eigenkapaital der WohltätigkeitsGmbH verbucht. Grundsteuern, AFA, Tilgung, Verwaltung, Betriebskosten gehörte von Rechtswegen in unsere Einkommensteuer! Aber Fehlanzeige! Aufgrund des AROV-Bescheids- III- 22- 62004I sah Berlin eine dinglich beschränkte Sicherungsgrundschuld zu unseren Lasten vor und sonst nichts! Freie Hand gab Berlin seinem Geschäftsführer seiner Wohlfahrtsgesellschaft HRB 45526-36 C IN 884/05. Dessen Fördervertrag Nr. 0613497K VI B 12 verband Berlin nicht gemäß Treu u. Glauben u. Vertragsrecht, Schuldrecht Immobileinkreditsicherungsgesetz mit unser Sicherungsbuchgeldgrundschuld!
Klage ist aufgrund der Insolvenzverschleppung u. Anwaltsuntreue ein Schuß in den Ofen!
Laufend tätige Berlin Verwaltungsakte, die so nicht sein durften! Auch das Ersuchen 19/009/80818 EH2 war fehl am Paltz am 20. 03. 09. Da damit die kapitallose spekulative Immobiliengesellschaft HRB 104502 mit Bombengewinnen bereichert worden ist! Warum zeigt der gesamte Berliner Senat kein Eigeninteresse? Gefährdet die vorgesehene Mietpreisbremse nicht die Gebäudesubstanz aller ehemals geförderten Mietwohnungen, die Insolvenzopfer von Freien Trägern usw. geworden sind?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schwabe,

aus Ihrer komplexen Beschreibung kann ich zwei Fragen herauslesen.
Zu Ihrer ersten Frage "Warum zeigt der gesamte Berliner Senat kein Eigeninteresse?" verweise ich Sie an eben diesen. Ich bin Mitglied des Abgeordnetenhauses und nicht des Senates. Schon zuvor habe ich Ihnen in meinen E-Mails an Sie verschiedene Stellen empfohlen, an die Sie sich wenden können.

Zu Ihrer zweiten Frage "Gefährdet die vorgesehene Mietpreisbremse nicht die Gebäudesubstanz aller ehemals geförderten Mietwohnungen, die Insolvenzopfer von Freien Trägern usw. geworden sind?" möchte ich Ihnen antworten: Die von der Bundesregierung eingeführte Mietpreisbremse, über die ich mich als Berliner Landespolitiker sehr freue, gefährdet in keinem Fall die Gebäudesubstanz von Häusern, da es sich hierbei um eine mietenregulierende Maßnahme handelt, die bei Neuvermietungen eintritt.

Mit freundlichen Grüßen

Tom Schreiber