Mit einem Bundesinklusionsgesetz soll sichergestellt werden, dass alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe künftig so ausgestaltet sind, dass sie sich auch an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien richten.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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