Wieviel Nachzahlung bekommt ein Bundesbeamter A9 Stufe 8
Sehr geehrter Hr. Kuban,
wann und wie hoch ist die Nachzahlung für Bundesbeamte bezüglich des Urteils zur Amtsangemessenen Alimentation der letzten 5 Jahre?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur amtsangemessenen Alimentation, ein Thema, das viele Beamtinnen und Beamte derzeit verständlicherweise beschäftigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 festgestellt, dass die Besoldung in zahlreichen Fällen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht ausreichend entsprach. Als Maßstab wurde dabei unter anderem die sogenannte Prekaritätsschwelle herangezogen: Die Mindestbesoldung soll mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung erreichen. Der Bund ist verpflichtet, die Besoldungsregelungen entsprechend anzupassen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte bedeutet das zunächst, dass die notwendigen Anpassungen gesetzlich umgesetzt werden müssen.
Unabhängig davon gab es bereits Anpassungen. Mit einer Abschlagszahlung im Dezember 2025 wurde etwa die Tariferhöhung von 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 übertragen. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 ist vorgesehen und gilt für alle Besoldungsgruppen, auch für A9, Stufe 8.
Zur Frage möglicher weitergehender Nachzahlungen möchte ich transparent sein: Das Bundesverfassungsgericht hat keine pauschale Nachzahlung für alle Besoldungsgruppen angeordnet, sondern verlangt eine Korrektur dort, wo tatsächlich eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegt. Ob und in welchem Umfang dies für einzelne Besoldungsgruppen in den vergangenen Jahren zutrifft, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Hier wird der angekündigte Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums Klarheit schaffen. Dieser befindet sich aktuell noch in der Abstimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Kuban

