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Tilman Kuban
CDU
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Frage von Maik K. •

Haben ihre Mitarbeiter*innen in Ihrem Bundestagbüro einen Tarifvertrag? Vielen Dank im Voraus.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Bundestagsbüro sind bei mir als Abgeordnetem beschäftigt. Für diese Arbeitsverhältnisse gilt kein Tarifvertrag des Deutschen Bundestages. Abgeordnete sind selbst Arbeitgeber ihrer Beschäftigten und schließen mit ihnen individuelle Arbeitsverträge.

Dabei gelten selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Deutschen Bundestag festgelegten Regelungen für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Die Bundestagsverwaltung stellt hierfür Vertragsmuster zur Verfügung und prüft im Rahmen der Abrechnung insbesondere, ob die Voraussetzungen für die Erstattung aus der Mitarbeiterpauschale eingehalten werden. Dazu zählen auch die dafür geltentenden Voraussetzungen für die jeweilige Gehaltshöhe wie Studien- oder Berufsabschlüsse. Die Mittel werden nicht an die Abgeordneten selbst ausgezahlt, sondern durch die Bundestagsverwaltung abgerechnet.

Die Beschäftigungsbedingungen orientieren sich damit an den gesetzlichen und vom Deutschen Bundestag vorgegebenen Rahmenbedingungen; ein eigener Tarifvertrag für Abgeordnetenmitarbeiter besteht nicht.

Beste Grüße

Tilman Kuban

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