
Aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz, also der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip, hat das Bundesverfassungsgericht einen Anspruch für Hilfebedürftige auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet
Henning Angerer
Aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz, also der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip, hat das Bundesverfassungsgericht einen Anspruch für Hilfebedürftige auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet
Die marode Infrastruktur ist zum Standortrisiko in Deutschland geworden. Die Schuldenbremse möchten wir daher reformieren, damit wichtige Zukunftsinvestitionen möglich werden.
Das ist Realität in Deutschland – und es ist ungerecht.
Während wir digitale Innovationen dazu nutzen wollen, um mit intelligenten Lösungen effizienter und nachhaltiger zu wirtschaften, müssen wir auch die negativen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt und das Klima berücksichtigen und deutlich reduzieren.