Dieser Fall ist eindeutig rechtlich geregelt: Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 des Bundeswahlgesetzes verliert ein Bundestagsabgeordneter sein Mandat, wenn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungswidrigkeit der Partei feststellt, der er angehört.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

