Sehr geehrter Herr MdB Dr. Steffen, was werden SIE (ggf.) gegen VERBOTENE - aber faktisch eindeutig VORHANDENE - TV-Werbung für rezeptpflichtige Impfstoffe in Deutschland unternehmen ?
Die Ausgangs- und Rechtslage stellt sich wie folgt dar :
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf außerhalb von Fachkreisen nicht geworben werden. § 11 HWG
https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html
Laienwerbung für rezeptpflichtige Mittel ist in Deutschland verboten.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181456.gesundheit-wenn-pharmahersteller-patienten-informieren.html
Gürtelrose-Impfstoffe schützen vor Herpes Zoster (Gürtelrose)
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/guertelrose-herpes-zoster/guertelrose--node.html
Es gibt auf dem deutschen Markt ausschließlich (!) EINEN Impfstoff (absolute Monopol-Stellung) :
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/shingrix
https://de.wikipedia.org/wiki/GSK_(Pharmaunternehmen)#Geschichte
Was werden Sie (ggf.) gegen die nachstehende - faktische & gesetzlich VERBOTENE - TV-Werbung in der BRD seitens des Impfstoff-Monopolisten GSK unternehmen ? :
https://www.youtube.com/watch?v=CJAjcpacX58
MfG
Michael P.

Sehr geehrte Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Thematik der Fernsehwerbung für Impfstoffe. Gerne erläutere ich Ihnen dazu die geltende Rechtslage und meine persönliche Einschätzung.
In Deutschland unterliegt die Werbung für Arzneimittel, und damit auch für Impfstoffe, sehr strengen gesetzlichen Vorgaben. Grundlage hierfür sind insbesondere das Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Werbung für verschreibungspflichtige Impfstoffe ist grundsätzlich untersagt. Damit soll verhindert werden, dass medizinische Entscheidungen durch wirtschaftliche Interessen beeinflusst werden oder irreführende Informationen zur Anwendung kommen. Für die Einhaltung dieser Regeln sorgt unter anderem die zuständige Medienaufsicht, die im Falle von Verstößen entsprechende Sanktionen verhängen kann.
Aus meiner Sicht sind diese Regulierungen notwendig und sinnvoll. Denn Gesundheit darf kein Geschäft sein, bei dem kommerzielle Interessen Vorrang vor dem Schutz der Bevölkerung haben. Stattdessen plädiere ich dafür, staatlich finanzierte und wissenschaftlich fundierte Informations- und Aufklärungskampagnen weiter zu stärken, etwa durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Solche Maßnahmen dienen nicht dem Verkauf, sondern der Gesundheit z.B. beim Schutz vor FSME, Tetanus oder HPV.
Für die Einhaltung der inhaltlichen Standards von Werbung im Allgemeinen ist zudem der Deutsche Werberat zuständig. Dieser fungiert als Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft und prüft auf Hinweis von Bürgerinnen und Bürgern einzelne Werbeinhalte auf Verstöße gegen geltende Regeln. Weitere Informationen finden Sie unter: www.werberat.de.
Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen