Sehr geehrter Herr Rudolph, sind Sie im Besitz von Aktien von BioNTech/Pfizer, Moderna, Johnson & Johnson oder AstraZeneca?

Sehr geehrte Frau E.,
es bestehen umfassende Anzeigepflichten für Abgeordnete. Sie sind verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten beziehungsweise der Bundestagspräsidentin ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat und Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anzuzeigen. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie bestimmte Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile. Bei vielen anzeigepflichtigen Tätigkeiten handelt es sich um ehrenamtliche Funktionen. Für Spenden, sonstige geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke an Abgeordnete gelten ebenfalls bestimmte Anzeigepflichten. Die Transparenzregelungen sollen es den Wählerinnen und Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen, und zwar bei jeder oder jedem einzelnen Abgeordneten. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages jeweils mit den Abgeordneten-Biographien veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Rudolph