Kindergeld auch für Kinder, die nicht in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, wird vereinfacht gesagt dann gezahlt, wenn deren ausländische Eltern in Deutschland leben und arbeiten, deren Einkommen hier unbeschränkt steuerpflichtig ist und sie damit auch voll zum Steueraufkommen und dem Allgemeinwohl beitragen
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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