Sobald Sie die Schwelle von aktuell 568 EUR überschreiten, sprechen wir nicht mehr von einem Minijob. Insofern bräuchten Sie bei einer Aufstockung immer eine vertragliche Anpassung.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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