Ich bin seit 2022 Ruhestandsbeamtin und arbeite jetzt als Teilzeitbeschäftigte in einem Hotel. Kann ich die Aktivrente in Anspruch nehmen?
Sehr geehrte Frau H.,
entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen. Ein zusätzlicher Verdienst könnte sich jedoch auch negativ auf die Höhe der Pension auswirken, weshalb jeder Einzelfall individuell gewissenhaft geprüft werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

