Die technische und praktische Umsetzung erfolgt nicht durch das BVA oder das Finanzamt im Vorfeld, sondern im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber den Freibetrag nicht berücksichtigt, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nachträglich korrigieren.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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