
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen
Foto: Tobias Koch
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen
das Deutsche Panzermuseum bearbeitet differenziert die Maschinisierung der Kriegsführung als Teil der Menschheitsgeschichte.
Die starren Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen öffnen wir für andere Fachrichtungen und vereinfachen Laufbahnwechsel
Ich bin der Auffassung, dass sich der heutige Status quo bewährt hat
Das ist eine Frage, die in der Ressortzuständigkeit der Bundesgesundheitsministerin liegt
Diese Unterstellung weise ich entschieden zurück. Warum sollte ich nicht ehrlich sein?