Wann treten die Durchführungsbestimmungen für die Aktivrente im öffentlichen Dienst in Kraft bzw. wann erfolgt Umsetzung
Guten Tag Herr Frei,
offensichtlich bestehen beim BVA noch Unklarheiten bzgl. der Gewährung des Steuerfreibetrages für die Aktivrente.
Laut Auskunft der Finanzbehörden ist dafür primär der Arbeitgeber verantwortlich.
Werden die Durchführungsbestimmungen zeitnah angewandt?
Der bisherige Sachstand steht im Widerspruch zur angekündigten Automatischen Umsetzung ab 01/2026.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert M.
Antwort ausstehend von Thorsten Frei CDU

