Wann treten die Durchführungsbestimmungen für die Aktivrente im öffentlichen Dienst in Kraft bzw. wann erfolgt Umsetzung
Guten Tag Herr Frei,
offensichtlich bestehen beim BVA noch Unklarheiten bzgl. der Gewährung des Steuerfreibetrages für die Aktivrente.
Laut Auskunft der Finanzbehörden ist dafür primär der Arbeitgeber verantwortlich.
Werden die Durchführungsbestimmungen zeitnah angewandt?
Der bisherige Sachstand steht im Widerspruch zur angekündigten Automatischen Umsetzung ab 01/2026.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert M.
Sehr geehrter Herr M.,
der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohnsteuerabzug entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen. Dazu gehört auch die Berücksichtigung des Freibetrags aus der Aktivrente im Lohnsteuerabzugsverfahren. Das bedeutet: Die technische und praktische Umsetzung erfolgt nicht durch das BVA oder das Finanzamt im Vorfeld, sondern im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber den Freibetrag nicht berücksichtigt, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nachträglich korrigieren. Ist das nicht mehr möglich, kann der Steuerpflichtige den Freibetrag über die Einkommensteuerveranlagung geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

