Ein Minijob ist heute und in Zukunft nicht steuerfrei, da der Arbeitgeber ihn pauschal versteuern muss. Für Sie als Arbeitnehmerin dürfte ein solcher aber problemlos neben dem steuerbegünstigten Einkommen als „Aktivrentnerin“ treten können.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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