Ich halte derzeit das erste Risiko für größer. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind außerordentlich hoch. Die Gefahr eines eines juristischen Scheiterns halte ich für ausgesprochen evident.
Konkrete Zahlen lassen sich aber erst nennen, wenn ein beschlossenes Gesetz mit den endgültigen Tarifwerten vorliegt und anhand der persönlichen Steuerdaten berechnet werden kann.
Ein früherer Rentenbeginn bleibt grundsätzlich möglich, dann allerdings mit Abschlägen; ein abschlagsfreier Zugang soll auf gesundheitlich belastete Berufe oder besondere Lebenslagen konzentriert werden.
Die EU-Sanktionen umfassen zahlreiche, aber nicht sämtliche Warengruppen. Einfuhrverbote gelten jeweils für die ausdrücklich erfassten Güter. Bier ist nach derzeitigem Stand nicht pauschal verboten.
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission stellen die Anerkennung langer Erwerbsbiografien nicht infrage, aber sie verändern die Form.
Das vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material reicht aus meiner Sicht für einen Gang nach Karlsruhe nicht aus; entscheidend ist, was für die Gesamtpartei prägend ist, nicht die isolierte Einzeläußerung.

