Eine große Anzahl von Verfassungsrechtlern teilt meine Sichtweise, dass Artikel 3 GG i.V.m. den von Ihnen angesprochenen nationalen und internationalen Normen schon heute vor jeder Form von Diskriminierung schützt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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