mit meiner vorherigen Antwort zum Thema ist alles gesagt. Gemäß Art. 38 unserer Verfassung sind Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet. Darüber hinaus entscheidet das Volk als Souverän im Zuge von Wahlen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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