Sehen Sie Möglichkeiten, dass sich die Union objektiv und vorbehaltlos mit den EKOCAN-Ergebnissen beschäftigt und gewillt ist, an einer Verbesserung des CANG im Sinne der Bevölkerung zu arbeiten?
Sehr geehrter Herr Frei,
das Zwischenergebnis der EKOCAN zeigt, dass über die Laufzeit des CanG keine Verschlechterungen aufgetreten sind. Im Gegenteil kann man die Ergebnisse in ihrer Gesamtheit als positiv bewerten. Abzuwarten bleibt, wie der nächste Bericht im April '26 und der Abschlussbericht in '27 ausfallen.
Sollten weitere Ergebnisse ebenfalls positiv im Sinne des Jugendschutzes, der Verdrängung des Schwarzmarktes und des allgemeinen Gesundheitsschutzes ausfallen, wäre es dann nicht für die Union erstrebenswert, ihren Kurs noch in dieser Legislaturperiode zu ändern, um eine Weiterführung des CanG doch noch zu unterstützen?
Aktuellen Schätzungen zufolge betrifft das KCanG (neben „wirklichen“ Patienten) ca. 4,5 Mio. Menschen der Bundesbevölkerung. Wäre es nicht erstrebenswert, qualifizierte Fachgeschäfte mit umfangreichem Jugendschutz zu ermöglichen, mit geregelten Liefer- & Erzeugerketten, die ihren Teil zur Wirtschaftsleistung beitragen und Steuereinnahmen generieren?
MfG, M.F.
Sehr geehrter Herr F.,
die Union lehnt die Legalisierung von Cannabis aufgrund medizinischer Risiken insbesondere für junge Menschen ab. Mit der SPD haben wir vereinbart, eine Evaluierung der Cannabis-Legalisierung vorzunehmen - auf deren ersten Zwischenbericht Sie sich beziehen.
Ich verstehe diesen Zwischenbericht allerdings allein als erste Orientierung mit möglichen Überlegungen, wie bestimmte Phänomene gedeutet werden könnten. Völlig zurecht wird in der Pressemitteilung zu dem Zwischenbericht hingewiesen, dass zu bestimmten - allerdings für mich wesentlichen - Fragestellungen noch gar keine Aussage getroffen werden kann, bspw.: "Um zu beurteilen, wie sich die Gesetzesänderung im Detail auf die (Organisierte) Kriminalität und auf die Praxis von Polizei und Justiz auswirkt, seien aber noch weitere Daten und ein längerer Beobachtungszeitraum erforderlich". Auch der Bericht selbst betont die Kurzfristigkeit und Vorläufigkeit der Analysen; robuste, inferenzstatistische Auswertungen sind erst im weiteren Verlauf des Projektes zu erwarten. Eine evidenzbasierte Ableitung robuster Aussagen zu den Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes ist ausweislich des Zwischenberichts derzeit noch gar nicht möglich. Für eine grundsätzliche Bewertung des Konsumcannabisgesetzes interessant sind bspw. auch die Entwicklungen in Bezug auf den Schwarzmarkt, die Unfallstatistik im Straßenverkehr, die Anzahl der Konsumenten oder auch die Zunahme von cannabis-induzierten Psychosen, um daraus abgeleitet Schlussfolgerungen ziehen, die dem Schutz der Bevölkerung dienen. Derzeit sehen wir, dass die aktuelle Rechtslage zu viel Unschärfe und Graubereiche aufweist. Insofern bleibt der nächste Zwischenbericht abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

