Wie soll die Verhinderungspflege durch das Entlastungsbudget abgedeckt werden?
Sehr geehrter Herr Frei,
Vielen Dank für Ihre Antwort, dass die private Pflege zukünftig durch das Entlastungsbudget abgedeckt werden soll. Gerade das birgt ein großes Problem für pflegende Angehörige. Das Entlastungsbudget wird jetzt umbenannt und beinhaltet im Grunde das Pflegegeld für die bisherigen Pflegestufen. Dazu gibt es bisher ein Pflegepaket, dass zukünftig ebenfalls durch das Entlastungsbudget abgedeckt werden soll. Darüber hinaus gab es die Verhinderungspflege mit 3539 € zusätzlich. Bei Pflegestufe drei wird das Entlastungsbudget um 39 € angehoben. Die Verhinderungspflege jedoch komplett gestrichen. Meine Frage lautet daher wie soll eine private Pflege finanziert werden, wenn die Verhinderungspflege mit 3539 € wegfallen und nicht jeder zu Pflegende, einen professionellen Pflegedienst haben kann oder möchte, zumal diese erheblich überlastet sind. Wie soll die private Pflege, die ein wichtiger Baustein ist, aufrechthalten werden, wenn Pflegende weniger entlastet werden?
Sehr geehrte Frau H.,
nach dem vorliegenden Gesetzentwurf entfällt die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung. Die Ersatzpflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn bleibt jedoch möglich und soll künftig insbesondere über das Entlastungsbudget finanziert werden. Bei Pflegegrad 3 beträgt dieses monatlich 630 Euro, umfasst allerdings bereits das bisherige Pflegegeld. Ein zusätzlicher Jahresbetrag von 3.539 Euro ist nicht mehr vorgesehen. Ihre Sorge, dass pflegende Familien dadurch finanziell schlechtergestellt werden könnten, ist deshalb nachvollziehbar. Ohne Reform, Restrukturierung und auch Einsparung jedoch wäre das Gesamtsystem bereits kurzfristig handlungsunfähig, da der demografische Wandel das heutige System überfordert.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

