Rennen der Bund und die Länder sehenden Auges bzw. vorsätzlich in milliardenschwere Nachzahlungen bei der Beamtenbesoldung?
Sehr geehrter Herr Frei,
mir ist bewusst, dass in wirtschaftlich schwachen Zeiten und bei immer mehr geplanten Kürzungen (Rentenreform,Pflegereform usw.), der Bevölkerung eine Erhöhung der Beamtenbesoldung schwer zu vermitteln ist.
Dennoch ist eine weitere Verzögerung nicht mehr hinzunehmen. Wir wissen, dass vermutlich das größte Hindernis im BMF sitzt und Bedingungen stellt, bevor der neue Entwurf gebilligt wird.
Das fPE wird aber dennoch beibehalten werden, obwohl jetzt in Speyer erneut der zuständige BVR Dr. Wöckel unmissverständlich klarstellt: „Die aktuelle Entscheidung des BVerfG billigt diese Modelle nicht.“
Umso unverständlicher ist das Fernbleiben der Veranstaltung durch das BMI und das BMF.
Falls das fPE gekippt wird, könnten Nachzahlungen von rund 10 Mrd.€ pro Jahr (ab 2021) auf den Bund zukommen. Ist das kalkuliertes Risiko oder die Verlagerung des Problems auf eine zukünftige Regierung?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr G.,
die amtsangemessene Besoldung ist eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Bund und Länder erfüllen müssen. Die jahrelangen Verzögerungen sind unbefriedigend. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit eines fiktiven Partnereinkommens bislang ausdrücklich offengelassen. Die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Risiken müssen bei der weiteren Gesetzgebung sorgfältig berücksichtigt werden. Die von Ihnen genannten möglichen Nachzahlungen von zehn Milliarden Euro jährlich lassen sich derzeit nicht belastbar bestätigen. Unser Ziel bleibt eine zügige und rechtssichere Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

