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Frage von Felix H. •

Im Koalitionsvertrag ist die Bündelung der Datenschutzaufsicht über nicht-öffentliche Stellen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant. Wären auch nicht-abgeschlossene Verfahren betroffen?

Sehr geehrter Herr Frei,

im Koalitionsvertrag ist die Bündelung der Datenschutzaufsicht über nicht-öffentliche Stellen (private Unternehmen, Verbände) bei der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant: https://tinyurl.com/52n6f9en

Wären nach dem Vorhaben auch (seit Jahren: https://noyb.eu/en/project/dpa) laufende bzw. nicht-abgeschlossene, (iSd EuGH vom 7.12.23 nicht-petitionsähnliche) Verfahren nach Art. 77f. DSGVO, Art. 17 JI-Richtlinie (EuGH vom 16.11.23, C-333/22) betroffen und würden an die Bundesdatenschutzbeauftragte übergehen, wenn sich die Bundesregierung durchsetzt?

Freundliche Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

 das ist eine Frage, die bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags innerhalb der Koalition zu klären ist. Für die Umsetzung bedarf es mindestens einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dem Gesetzentwurf kann und möchte ich nicht vorweggreifen. 

Grundsätzlich würde ich eine schnelle und ganzheitliche Lösung bevorzugen. Nach unserem Rechtsverständnis dürfte die Beurteilung nicht abgeschlossener Verfahren nach dem Status quo ex ante erfolgen.

Mit freundlichen grüßen

Thorsten Frei 

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