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Frage von Felix H. •

Im Koalitionsvertrag ist die Bündelung der Datenschutzaufsicht über nicht-öffentliche Stellen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant. Wären auch nicht-abgeschlossene Verfahren betroffen?

Sehr geehrter Herr Frei,

im Koalitionsvertrag ist die Bündelung der Datenschutzaufsicht über nicht-öffentliche Stellen (private Unternehmen, Verbände) bei der Bundesdatenschutzbeauftragten geplant: https://tinyurl.com/52n6f9en

Wären nach dem Vorhaben auch (seit Jahren: https://noyb.eu/en/project/dpa) laufende bzw. nicht-abgeschlossene, (iSd EuGH vom 7.12.23 nicht-petitionsähnliche) Verfahren nach Art. 77f. DSGVO, Art. 17 JI-Richtlinie (EuGH vom 16.11.23, C-333/22) betroffen und würden an die Bundesdatenschutzbeauftragte übergehen, wenn sich die Bundesregierung durchsetzt?

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