auch Beamte haben keine 35 Stunden-Woche (Bundesbeamte arbeiten grundsätzlich 41 Wochenstunden) und keine 15 1/2 Monatsgehälter. Vorruhestand ist nur bei Dienstunfähigkeit zulässig, was in der Tat streng gehandhabt werden muss.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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