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Thomas Marwein
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Frage von Philipp N. •

Schulranzen für Erstklässler kosten im Moment zwischen 250€ und 300€. Wie vermeiden Sie, dass die viel gepriesene Chancengleichheit nicht schon zur Einschulung verloren geht?

Sehr geehrter Herr Marwein,
angesichts von Inflation und Energiekrise sind viele Haushalte mit hohen Kosten für bisher alltägliche Dinge konfrontiert - insbesondere kostet die Grundausstattung für die Einschulung offensichtlich ein kleines Vermögen (Unterrichtsmaterialien, Fahrkarten und Verpflegung sind natürlich noch nicht eingerechnet). Vor dem demographischen Hintergrund Deutschlands sind wir dringender denn je auf gute Bildung angewiesen. Aber: welche konkreten Pläne gibt es, die für diese Bildung notwendigen Faktoren zu garantieren? Haben Sie Pläne für eine indirekte finanzielle Unterstützung z.B. über Mittagessen, Fahrkarten oder ein Ganztageskonzept, das dem Namen und den angedeuteten Anforderungen gerecht wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Als Grüner Abgeordneter teile ich Ihre Auffassung, dass alle Kinder unabhängig von ihrer (sozialen) Herkunft den gleichen Zugang zu Bildung und die gleichen Chancen auf Bildung haben müssen (vgl. § 11 Abs. 1 LV: (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung). Der Schulbesuch ist daher bei uns aus gutem Grund an allen öffentlichen Schulen kostenlos. Damit wird sichergestellt, dass der Zugang zu Bildung eben nicht vom finanziellen Einkommen der Eltern abhängig ist. Die Lernmittelfreiheit ist dabei ein wichtiger Bestandteil im Sinne der Bildungsgerechtigkeit. Diese stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler die für den Unterricht notwendigen Lernmittel erhalten und die Ausstattung nicht von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern abhängt. Solche sind bspw. Schulbücher, Arbeitshefte, Musikinstrumente usw. Hierbei geht es um „notwendige“ Lernmittel. Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen zur Lernmittelfreiheit sind in der Landesverfassung (Artikel 14 Absatz 2) sowie im Schulgesetz (§ 94) zu finden.

Die von Ihnen genannten Materialien fallen nicht unter die „notwendigen“ Lernmittel. In Offenburg können jedoch beispielswiese, dank der Grünen, alle sozial schwächeren Familien einen Schulranzen von der Tafel erhalten.

 

Freundliche Grüße,

Thomas Marwein MdL

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