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Thomas Marwein
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helmut K. •

Frage an Thomas Marwein von Helmut K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Marwein,

zum Thema "Land- und Forstwirtschaft" wurde Ihnen bereits die Frage nach der Abschaffung der 2-Meter-Regel gestellt. Der Minister Alexander Bonde hat in einer Stellungnahme dazu bereits mitgeteilt, dass dies nicht beabsichtigt sei. Auf diese Stellungnahme bin ich mit einer eigenen Stellungnahme eingegangen

http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Waldwegenutzung_im_Spannungsverhaltnis.pdf

Weitere Veröffentlichungen, auch zur Verfassungswidrigkeit der 2-Meter-Regel, finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB) unter www.dimb.de

Ich frage Sie:

Halten Sie es für rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich haltbar, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland an der 2-Meter-Regel im Landeswaldgesetz festhält?

Halten Sie es für rechtsstaatlich und verfassungsrechtlich vertretbar, dass in Baden-Württemberg ein landesweites Verbot des Befahrens von Wegen unter 2m Breite mit der theoretischen Chance auf Ausnahmen davon verteidigt wird, während andere Bundesländer Regulierungen und Verbote im Betretungsrecht nur in Ausnahmefällen einsetzen, als gesetzliche Grundregelung jedoch mit einem generellen Recht zum Befahren aller Wege auskommen?

Wir erklären Sie, dass Ihre Parteikollegin Martina Feldmayer und die grüne Landtagsfraktion in Hessen eine von der dortigen schwarz-gelben Regierungskoalition 2012 geplante Verbannung von Radfahrern und Mountainbikern auf breite Wege als "untauglich" und als "bürokratisches Monster" bezeichnen und fordern "Grundsätzlich gilt aber, dass das freie Betretungsrecht des Waldes erhalten bleiben muss."?

Mit freundlichen, aber auch kritischen Grüßen
Ihr Helmut Klawitter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Klawitter,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne möchte ich Ihnen antworten.

Wir GRÜNEN setzen uns ein für eine Erweiterung und Vernetzung der Mountainbike-Wegenetze insbesondere in den Mittelgebirgen. Berücksichtigt werden müssen hierbei gleichwohl auch die Interessen von Wanderern, Reitern und dem Naturschutz. Der Wald in Baden-Württemberg wird landesweit intensiv durch Erholungssuchende genutzt. Die Nutzung durch verschiedenste Sportarten neben Spaziergängern und Wanderungen ist jedoch nicht konfliktfrei. Immer wieder kommt es zu schweren, teils sogar tödlichen Unfällen. Konflikte entstehen, wenn auf schmalen Wegen der gefahrlose Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Nach § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite daher untersagt.

Mit dem Ziel, eine Verbesserung der radtouristischen Attraktivität für eine zunehmende Zahl von Mountainbikerinnen und Mountainbikern zu schaffen, wurde nun ein Strategiepapier zur Verbesserung des Mountainbike-Wegenetzes im Schwarzwald erarbeitet (gemeinsam mit der Schwarzwald-Tourismus GmbH, beiden Naturparken, dem Schwarzwaldverein und dem Landesbetrieb ForstBW). U.a. sollen Singletrail-Strecken verstärkt ausgewiesen werden. Ab 2014 werden in den Schwarzwald-Naturparken Pilotprojekte zur Ausweisung von Singletrails begleitet. Von besonderem Interesse ist hierbei, ob es gelingt, gegenseitige Störungen zu verringern, das Unfallrisiko zu mindern und gleichzeitig die Fahrrad- und Mountainbike-Attraktivität zu steigern.

Die Regelungen der Waldgesetze anderer Bundesländer sehen wir als nicht unkritisch. So beschränkt das neue Waldgesetz Hessens das Radfahren auf befestigte oder naturfeste Wege, auf denen bei gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Das Waldgesetz Bayerns beschränkt das Radfahren auf Straßen und geeignete Waldwege. Baden-Württembergs 2-m-Regelung hat gegenüber den auslegungsfähigen Begriffen „gefahrloser Begegnungsverkehr“ oder „geeignete Waldwege“ den Vorteil der Rechtsklarheit bei Haftungsfragen nach Unfällen.

Die bestehende 2-m-Regelung hat sich unseres Erachtens bewährt Sie schafft einen sinnvollen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen aller Wegenutzenden. Eine flexible Handhabung über Ausnahmeregelungen ist dort möglich, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist. Im Rahmen des im Schwarzwald gestarteten Pilotprojekts wird zu prüfen sein, ob ein Abbau von Konflikten und Risiken durch eine Entflechtung des Erholungsverkehrs bewirkt werden kann. Die Fraktion GRÜNE strebt daher keine Novellierung des Landeswaldgesetzes an.

Wir GRÜNE sind auch dafür, in Kooperation der verschiedenen Interessengruppen regional angepasste Lösungen zu schaffen und für diesen Fall auf die Möglichkeit der Ausnahmeregelungen für Singletrails im Landeswaldgesetz Gebrauch zu machen. Wie das aussehen kann, zeigt aus unserer Sicht vorbildlich das Konsenspapier für das MTB-Wegenetz im Schwarzwald, Sie finden es unter "Konsenspapier Waldstrategie" unter folgendem Link:

http://www.schwarzwald-tourismus.info/Presse/Pressemeldungen-nach-Themen/MTB-Radfahren/Mehr-Singletrails-fuer-Mountainbiker-im-Schwarzwald

Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Thomas Marwein, MdL

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