
Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.