
(...) Übertragen auf Ihre Situation nimmt der Staat derzeit Abstand von diesbezüglichen Eingriffsbefugnissen unter Wahrung der Unverletzlichkeit der Wohnung, welche in Ihrem Fall der Wohngemeinschaft auch eine Herausforderung sein kann. So hätte ich bei den Mitwohnenden auf mehr Vernunft und Rücksichtnahme gesetzt. Schade. (...)