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Thomas Hering
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Frage von Susanne M. •

Bekommen die hessischen Landesbeamten/innen nun definitiv einen Inflationsausgleich von je 1.000 Euro am 01. Juni, Juli und Dezember 2024? Ist dies nun beschlossen?

Gerade für die unteren Besoldungsstufen ist das sehr wichtig.

Es ist bereits sozial ungerecht, dass es keinen Sockelbetrag bei der Gehaltserhöhung gibt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.

Was Ihre Anfrage zum Auszahlungstermin des Inflationsausgleichs betrifft, verweise ich auf meine Antwort an Herrn S., die ich vor wenigen Minuten abgesendet habe.

Insofern Sie die lineare Gehaltserhöhung (also die Besoldung, nicht den Inflationsausgleich) ohne Sockelbetrag als sozial ungerecht empfinden, weise ich hier auf verfassungsrechtliche Vorgaben und Rechtsprechungen hin:

Ein Sockelbetrag könnte dazu führen, dass der Abstand zu den nächst höheren Besoldungsgruppen (also diejenigen, die dann nur knapp über dem Sockelbetrag liegen) ebenfalls einen Verstoß gegen das sog. Abstandsgebot darstellen.
Wir kennen ja die Rechtslage und Diskussionen rund um die Besoldung, wo der verfassungsrechtliche Anspruch darauf abstellt, den Abstand in den unteren Besoldungsstufen zur Sozialhilfe ausreichend zu gestalten. Infolgedessen übrigens ein Dominoeffekt, wonach auch die Abstände zwischen den darüber liegenden Besoldungsgruppen in gewissem Rahmen auszugleichen sind. 

Mit freundlichen Grüßen

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