Für ukrainische Bürger (Flüchtlinge) wurde die Anerkennung der Führerscheine, auch Bus und LKW erleichtert. Gilt diese Erleichterung auch für russische Bürger (Flüchtlinge)?
Ukrainische Fahrerlaubnisse sind in den Anhang 11 der FeV aufgenommen worden.
Russische, nach meinem Wissen nicht. Warum?
Danke für eine aussagekräftige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian L.
Sehr geehrter Herr L.,
laut Bundesregierung gelten für Inhaber russischer Führerscheine die allgemeinen Vorschriften für Drittstaaten (Länder außerhalb von EU/EWR).
Das heißt nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland ist ein nationaler russischer Führerschein grundsätzlich nur sechs Monate lang gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden. Hierbei sind in der Regel eine theoretische und praktische Fahrprüfung erforderlich.
Eine Aufnahme in die von Ihnen erwähnte Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung setzt voraus, dass die Bundesrepublik Deutschland die Fahrausbildung und die Prüfungsstandards des Herkunftslandes geprüft hat und diese als äquivalent zu den deutschen Sicherheitsstandards einstuft. Zwischen der EU bzw. Deutschland und der Ukraine gibt es seit Jahren intensive Kooperationen und Abkommen zur Angleichung von Verwaltungsstrukturen. Mit der Russischen Föderation existieren solche staatlichen Vereinbarungen und Prüfungen der Prüfungsstandards im Straßenverkehr nicht. Ohne ein solches Abkommen schreibt das deutsche Recht eine theoretische und praktische Prüfung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Tarek Al-Wazir

