Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von ciro b. •

Wieso trägt die SPD die Verschärfung des MedCanG durch Frau Warken mit? Wieso wird dabei in Kauf genommen Patienten zu diskriminieren? Wieso werden Menschen in den Schwarzmarkt gedrängt?

Ich bekomme seit 2017 Cannabis auf Rezept, also noch vor Einführung des neuen MedCanG der Ampel. Da sich kein Arzt in meiner Umgebung auskannte und man mir stattdessen Fentanyl und ähnlich fragwürdige Substanzen verschreiben wollte, griff ich damals auf einen Online-Mediziner zurück. Nach ausführlicher Anamese und Sichtung meiner Befunde verschrieb er mir die passenden Sorten. Mir geht es mit dieser Behandlung gut. Hierfür benötigte ich keinen persönlichen Kontakt, das geht ganz wunderbar online. Auch zur Abholung musste ich nie in eine Apotheke, alles wurde und wird per Post geliefert. Die SPD hat gestern im Bundeskabinett Warkens Entwurf zur Verschärfung des Telemedizinbereichs zugestimmt. Das ist weder durch den Koalitionsvertrag gedeckt, noch mit der Position des SPD Parteiprogrammes. Die Voraussetzungen für Patienten wären mit diesem Gesetz sogar bedeutend schlechter als zu Vor-MedCanG-Zeiten. Viele Patienten, wie ich, werden keine vor Ort Alternativen finden. Wie stehen sie dazu?

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Seit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes im April 2024 ist eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten: Im ersten Halbjahr 2025 nahmen die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu – von rund 19 auf rund 80 Tonnen.

Die GKV-Verordnungen stiegen hingegen nur im einstelligen Prozentbereich.

Dies macht deutlich, dass die steigenden Importzahlen auf die Belieferung einer zunehmenden Anzahl von Selbstzahlern mit Privatrezepten außerhalb der GKV-Versorgung zurückzuführen sind. Gleichzeitig haben sich Plattformen im Internet etabliert, über die Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ohne jeglichen bzw. ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und ohne persönliche Beratung in der Apotheke bezogen werden können.

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklung. Gleichzeitig bleibt die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sichergestellt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen der Patientin oder dem Patienten und einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen darf. Der persönliche Kontakt ist etwa in der Arztpraxis oder auch im Rahmen eines Hausbesuches möglich.

Der Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen. Wegen der Vielzahl der mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken verbundenen Besonderheiten bestehen umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen.

Ebenso sind Patientinnen und Patienten vor Ort vom pharmazeutischen Personal über die sachgerechte Anwendung, eventuelle Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen sowie auf die sachgerechte Aufbewahrung oder Entsorgung und die Gefahren bei einer missbräuchlichen Verwendung von Cannabis, etwa durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu beraten und aufzuklären.

Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen bekommen weiterhin Medizinalcannabis. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten wird durch das Versandhandelsverbot nicht gefährdet, da jede Apotheke Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken im Großhandel bestellen kann. Patientinnen und Patienten können über den Botendienst der Apotheken beliefert werden (etwa bei Immobilität), der im Bedarfsfall durch pharmazeutisches Personal der Apotheke erfolgt.

Das Gesetz ist jetzt in der parlamentarischen Beratung, zu der auch Expertenanhörungen im zuständigen Ausschuss gehören.

Es ist nicht auszuschließen, dass es noch Änderungen am Gesetzesentwurf im Zuge der parlamentarischen Beratungen geben wird.

Aufgrund der dargestellten Sachlage kann ich Ihre Einschätzung nicht teilen. Wir werden in den Beratungen allerdings darauf achten, dass niemand, der aus medizinischen Gründen auf Cannabis-Produkte angewiesen ist, durch die Gesetzesänderung benachteiligt wird.

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