Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Ilona U. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der überhöhte Beitragseinbehalt zur Pflegeversicherung erstattet wird, als prozentualer Ausgleich, angerechnet auf den Rentensatz der nächsten Rentenerhöhung?

Die Beitragssatzanhebung in der Pflegeversicherung erfolgte nachgelagert im Juli, zeitgleich mit der Rentenerhöhung. Dadurch waren die Rentner zu einer überhöhten Betragsnachzahlung aufgefordert, von der DRV damit begründet, dass die dafür notwendige Zeit zur Umsetzung vor Juli fehlte.

Die Bundesregierung hat mit dem überhöhten Beitragseinbehalt in den Geldbeutel der Rentner gegriffen und damit die Rentner geschädigt. Insofern besteht für die Rentner ein Anspruch auf Erstattung des zu viel eingeforderten Nachzahlungsbetrags.

Es mag sein, dass mit der nachträglichen Erstattung ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden wäre, um dem aus dem Weg zu gehen, bietet sich an, anstatt eines individueller Erstattungsbetrags, ein prozentualer Ausgleich, angerechnet auf den Rentensatz der nächsten Rentenerhöhung, auf Grundlage der Differenz zwischen dem verordneten und eingezogenen Beitragseinbehalt.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Hallo. I.,

vielen Dank für deinen Lösungsvorschlag. Nach aktueller Auskunft der DRV besteht jedoch kein Anlass für eine Rückerstattung. Die pauschale Abgeltung der Beitragssatzanpassung für das erste Halbjahr 2025 sei rechtskonform und auf Grundlage der entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt worden.

Diese Verordnung legt fest, dass der einmalige Beitragssatz auf die im Juli 2025 beitragspflichtige Rente angewendet wird. Da alle Rentnerinnen und Rentner im Juli eine Rentenerhöhung um 3,74 Prozent erhalten haben, kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen.

Die DAK nennt hierzu folgendes Beispiel: Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro ergibt sich für die betroffenen Monate einmalig ein Betrag von 0,45 Euro.

Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Erklärung weiterhelfen.

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