Wie stehen Sie zu dem überhöhten Beitragseinbehalt zur Pflegeversicherung aus der Rente vom Juli und zu dem Anspruch auf dessen Erstattung?
Mit der Abgeltung der nachgelagerten Beitragsanhebung im Juli, zeitgleich mit der Rentenerhöhung, waren die Rentenbezieher besonders betroffen. Die Rentnerinnen und Rentner wurden auf diesem Weg geschädigt, derweil sie aufgefordert waren mehr zu zahlen, als sie eigentlich gezahlt hätten, wäre der angepasste Beitragssatz regulär ab Januar 2025 monatlich eingezogen worden.
Anstatt auf der Basis der niedrigeren Renten der Monate Januar bis Juni wurde die erhöhte Juli-Rente herangezogen - Für die Pflegeversicherung zusätzlich Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe,
auf dieser mehr als fragwürdiger Art und Weise generiert!
Soweit die DRV die Erstattung zurückweist und damit begründet, dass der hierfür nötige Verwaltungsaufwand zu hoch ist, bietet sich eine Ausgleichszahlung an, in Form eines prozentual angepassten niedrigeren Rentensatzes mit der nächsten Rentenerhöhung.
Hallo W.,
vielen Dank für deinen Lösungsvorschlag. Jedoch besteht laut der DRV derzeit gar kein Grund für eine Rückerstattung, denn die pauschale Abgeltung der Beitragssatzanpassung für das erste Halbjahr 2025 sei rechtskonform und auf der Grundlage der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt worden. Diese Verordnung sieht vor, dass der einmalige Beitragssatz auf die im Juli 2025 beitragspflichtige Rente erhoben wird. Da alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im Juli zugleich eine Erhöhung ihrer Renten um 3,74 Prozent erhalten haben, kann sich daraus eine geringe Abweichung ergeben. Die DAK liefert hierzu folgendes Beispiel: Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro wären dies einmalig für alle betroffenen Monate 0,45 Euro.
Ich hoffe ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen.

