Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Werner B. •

Wie stehen Sie zu dem überhöhten Beitragseinbehalt zur Pflegeversicherung aus der Rente vom Juli und zu dem Anspruch auf dessen Erstattung?

Mit der Abgeltung der nachgelagerten Beitragsanhebung im Juli, zeitgleich mit der Rentenerhöhung, waren die Rentenbezieher besonders betroffen. Die Rentnerinnen und Rentner wurden auf diesem Weg geschädigt, derweil sie aufgefordert waren mehr zu zahlen, als sie eigentlich gezahlt hätten, wäre der angepasste Beitragssatz regulär ab Januar 2025 monatlich eingezogen worden.

Anstatt auf der Basis der niedrigeren Renten der Monate Januar bis Juni wurde die erhöhte Juli-Rente herangezogen - Für die Pflegeversicherung zusätzlich Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe,

auf dieser mehr als fragwürdiger Art und Weise generiert!

Soweit die DRV die Erstattung zurückweist und damit begründet, dass der hierfür nötige Verwaltungsaufwand zu hoch ist, bietet sich eine Ausgleichszahlung an, in Form eines prozentual angepassten niedrigeren Rentensatzes mit der nächsten Rentenerhöhung.

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