Kann die Krankenversicherung für Beamte durch Änderung der GOÄ in die Gesundheitsreform eingebunden werden?
Sehr geehrte Frau Machalet,
lt. GOÄ dürfen Ärzte für Behandlungen von Beamten, die identisch mit Behandlungen von gesetzl. Versicherten sind einen mehrfach höheren Satz abrechnen.
Wird in Erwägung gezogen, hier eine Anpassung vorzunehmen um weitere Einsparungen zu generieren bzw. die Einsparung zur Finanzierung der GKV zu verwenden.
MfG
Sehr geehrte Frau St.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für den Hinweis auf die unterschiedlichen Vergütungsregelungen im Gesundheitswesen.
Ich kann gut nachvollziehen, warum Sie hier einen Widerspruch sehen: Wenn medizinische Leistungen unabhängig davon, ob sie bei gesetzlich oder privat Versicherten erbracht werden, im Wesentlichen dieselbe Behandlung darstellen, stellt sich durchaus die Frage, warum hierfür teilweise unterschiedlich hohe Vergütungen gelten. Gerade vor dem Hintergrund der derzeit angespannten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist es nachvollziehbar, auch bei den Ausgaben im privatärztlichen Bereich nach Möglichkeiten für mehr Wirtschaftlichkeit zu fragen.
Allerdings sind die Vergütungssysteme der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherung grundsätzlich unterschiedlich ausgestaltet. Für gesetzlich Versicherte gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), während privatärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Bei Beamtinnen und Beamten kommt zudem das Beihilfesystem hinzu.
Eine Änderung der GOÄ könnte deshalb durchaus Auswirkungen auf die Ausgaben der Beihilfeträger und der privaten Krankenversicherungen haben. Die daraus möglicherweise entstehenden Einsparungen würden allerdings nicht automatisch der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen. Eine Absenkung der GOÄ lässt sich daher nicht ohne Weiteres als Finanzierungsquelle für die GKV einsetzen.
Gleichzeitig ist die von Ihnen angesprochene Frage nach einer angemessenen und wirtschaftlichen Ausgestaltung der privatärztlichen Vergütung durchaus relevant. Die GOÄ ist seit vielen Jahren nicht mehr grundlegend reformiert worden. Die Bundesregierung arbeitet deshalb an einer Weiterentwicklung der Gebührenordnung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat bereits im vergangenen Jahr erklärt, dass die GOÄ-Reform in die Umsetzung gehen soll. Inzwischen haben Bundesärztekammer und Verband der Privaten Krankenversicherung dem Bundesministerium für Gesundheit eine aktualisierte gemeinsame Fassung eines Entwurfs für eine neue GOÄ übermittelt.
Ich halte es für richtig, genau hinzuschauen, wie die unterschiedlichen Vergütungssysteme ausgestaltet sind und ob die jeweiligen Vergütungen sachgerecht und wirtschaftlich begründet sind. Auch die Frage, welche finanziellen Auswirkungen unterschiedliche Vergütungsniveaus auf die verschiedenen Kostenträger haben, sollte dabei berücksichtigt werden.
Für die Finanzierung der GKV ist allerdings entscheidend, dass mögliche Einsparungen im privatärztlichen beziehungsweise im Beihilfebereich nicht ohne Weiteres in Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt werden können. Hier braucht es vielmehr eigene Maßnahmen zur Stabilisierung von Einnahmen und Ausgaben. Entsprechend beschäftigte sich auch der Sachverständigenrat in seinem Frühjahrsgutachten 2026 ausführlich mit der Frage, wie der Ausgabenanstieg in der GKV gedämpft und ihre Einnahmesituation stabilisiert werden kann.
Eine unmittelbare Finanzierung der GKV durch eine Absenkung der GOÄ ist derzeit aber nicht vorgesehen. Ihren grundsätzlichen Hinweis auf mögliche Wirtschaftlichkeitsreserven bei der privatärztlichen Vergütung halte ich aber für nachvollziehbar. Die anstehende Weiterentwicklung der GOÄ bietet jedenfalls die Möglichkeit, die bestehenden Regelungen auf ihre Sachgerechtigkeit und ihre finanziellen Auswirkungen hin zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet

