Ich kann Ihnen versichern, dass dieses Thema bei uns in der SPD-Kreistagsfraktion kontrovers diskutiert wird.
Mich treiben vor allem fünf große Themen um.
Nein, der DAS (Digital Services Act) steht nicht im Widerspruch zu Artikel 5 GG und er zerstört und unterdrückt nicht grundgesetzlich geschützte Freiheitsrechte, sondern er schützt diese vielmehr. Ich möchte diese Antwort erneut begründen:
Um vor und nach ungerechter Behandlung der Plattformen zu schützen, enthält der DSA neue Rechte für Nutzerinnen und Nutzer, um Entscheidungen bei der Moderation von Inhalten anzufechten:
Nein, wir als SPD bezeichnen das, was aktuell in Gaza passiert, nicht als Genozid.
Wir SPD-Abgeordneten sind der Meinung, dass der Abbruch einer Schwangerschaft bis zum Ende der 12. Woche nicht ins Strafgesetzbuch gehört und damit bis zu diesem Zeitpunkt legal sein sollte
