Wird das Selbstbestimmungsgesetz noch zu einem späteren Zeitpunkt den Medizinischen Teil mit einschließen oder nicht mehr?
Wird das Selbstbestimmungsgesetz noch zu einem späteren Zeitpunkt den Medizinischen Teil mit einschließen oder nicht mehr?

Guten Tag Verena K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.10.2023 sind die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht verpflichtet, die Kosten für geschlechtsangleichende Behandlungen von nicht-binären und transgeschlechtlichen Personen zu übernehmen.
Diese Entscheidung hat bei Menschen, die dringend auf gesundheitliche Behandlungen angewiesen sind, viel Unsicherheit und Unmut ausgelöst. Immerhin konnte sichergestellt werden, dass begonnene Behandlungen fortgeführt werden. Grundsätzlich können ausbleibende Behandlungen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Erkrankungen wie Depressionen führen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen daher den Zugang zu diesen Leistungen gewährleisten, gemäß dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Dazu braucht es eine entsprechende rechtliche Klarstellung.
Die Parteien der ehemaligen Ampelkoalition hatten im Koalitionsplan eine Kostenübernahme für transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen durch die gesetzlichen Krankenkassen der Ampel verabredet und im Aktionsplan „Queer leben“ bekräftigt. Sven Lehmann hat sich in seiner Funktion als Queer-Beauftragter nach dem Urteil auch in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gewandt.
Es ist bedauerlich, dass sich nach dem Bruch der Ampel-Koalition im Bundestag keine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung gefunden hat. Ich kann Ihnen aber versichern, dass es hierfür weiter stark machen werden. So haben wir in unserem Wahlprogramm in der vergangenen Bundestagswahl unter anderem einen Anspruch auf bei einer Transition notwendige medizinische Maßnahmen und eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen sowie einen Ausbau von Beratungsangeboten gefordert. Denn queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung.
Auch wenn wir Grüne künftig nicht mehr in der Bundesregierung vertreten sind, werden wir uns auch weiter entschieden für eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung queerer Menschen einsetzen. Denn eins ist klar: Bei allen Errungenschaften ist politisch weiterhin sehr viel tun, damit alle Menschen verschieden sein können – aber gleich an Rechten und Würde!
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lehmann