Wie bewerten Sie den Vorschlag zur Wiedereinführung der Budgetierung von Psychotherapie, der das Therapieangebot für gesetzlich Versicherte noch stärker einschränken wird?
Sehr geehrter Herr Lehmann,
bei meiner Anfrage beziehe ich mich u. a. auf den „Berliner Appell“ der Bundespsychotherapeutenkammer (Quelle: https://www.bptk.de/neuigkeiten/die-geplante-budgetierung-der-psychotherapeutischen-versorgung-muss-verhindert-werden/).
Schon jetzt zeichnet sich im Kölner Westen (u. a. Sülz) eine starke Zurückhaltung der Therapeutinnen und Therapeuten ab, neue Angebote für die 2. Jahreshälfte zu planen. Dabei handelt es sich sowohl um Einzeltherapien als auch um Gruppentherapien, die aufgrund der möglichen anstehenden Deckelung aktuell nicht mehr initiiert werden. Sollte die Budgetierung in Kraft treten:
Wo werden beispielsweise depressive Menschen zukünftig Hilfe und Unterstützung erfahren - in einem Umfeld, in dem psychiatrische Praxen teilweise noch nicht einmal mehr Wartelisten führen und auch beispielsweise Case Manager der Psychiatrischen Klinken für die ambulante Therapie (Tagesklinik) auf entsprechende Wartezeiten verweisen?
Mit freundlichen Grüßen

