
(...) Europarechtlich ist immer die Bundesrepublik Deutschland beklagter Mitgliedstaat der EU (hier: Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie) – und am Ende dafür verantwortlich, etwaige Strafzahlungen zu begleichen. (...) In Hinblick auf die Nitratproblematik findet derzeit eine Prüfung statt. (...)