(...) a. beschlossen worden, die jährliche Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) fünf Jahre lang nur hälftig zu zahlen. Die Beamten, Richter des Bundes und Soldaten erhielten daher seit 2006 statt fünf nur 2,5 Prozent eines Jahresbezugs als Sonderzahlung. (...)
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