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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Tatjana W. •

Frage an Stephan Stracke von Tatjana W. bezüglich Gesundheit

Sehr geerte Herr Starke

Ich habe Fragen zur ambulante Pflege.
1 wie hoch sie den Verwaltungsaufwand in der ambulanter Pflege taxieren?
2Was halten Sie davon wenn die Patienten Rechnungenfür die Pflege bekommen?
Ich würde mich über Ihre Antwort freuhen.

Mfg Weber

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Weber,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Frage 1:
Der Verwaltungsaufwand in der ambulanten Pflege ist relativ hoch. Eine pauschale Höhe lässt sich aber nicht nennen, da der Umfang von verschiedenen Faktoren abhängt. So ist zum Beispiel entscheidend, wie die einzelnen Anbieter strukturell aufgestellt sind oder inwieweit dort mit elektronischen Erfassungssystemen gearbeitet wird. Einen gewissen Aufwand an Verwaltung und Bürokratie wird man auch immer brauchen, da dies in wesentlichem Maße der Qualitätssicherung und Abrechnung in den Einrichtungen dient. Nichtsdestotrotz setzt sich die christlich-liberale Koalition für den Abbau unnötiger Bürokratie in der Pflege ein. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit am 27.06.2011 mit Elisabeth Beikirch eine Ombudsfrau zu Entbürokratisierung in der Pflege ernannt. Ihr kann jeder konkrete Vorschläge unterbreiten, welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau ergriffen werden könnten.

Kontakt:
Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
E-Mail: ombudsfrau@bmg.bund.de
Telefax: 030 -18441-2379

Zu Frage 2:
Die Pflegebedürftigen haben bekanntermaßen die Wahl zwischen Sachleistungen und der Auszahlung eines Geldbetrages. Wählen sie die Sachleistungen, schließen sie mit den Pflegediensten einen Versorgungsvertrag über die entsprechenden Leistungskomplexe ab. Bei der Wahl von Geldleistungen bekommen sie eine Abrechnung der Pflegekasse. Die Pflegebedürftigen haben damit in beiden Fällen bereits einen finanziellen Überblick.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke MdB

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