(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung bei den Krankenkassenbeiträgen bei Lebensversicherungen der betrieblichen Altersversorgung beruht auf dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bereits vor 2004 waren auf Rentenzahlungen der betrieblichen Altersversorgung Krankenversicherungsbeiträge in zwei Fällen zu zahlen: Erstens, wenn die Rente als regelmäßige Rentenzahlung gezahlt wurde und zweitens, wenn erst nach Beginn der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung gezahlt wurde. (...)
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