(...) Ein weiterer wesentlicher Grund, der gegen die Einführung eines bundesweiten Volksentscheids spricht, ist das in der Bundesrepublik Deutschland grundgesetzlich festgelegte System des Föderalismus. Ein bundesweiter Volksentscheid müsste immer auch die Belange des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. (...)
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