(...) Ein Teil dieser Lasten wurde mit der Kirchensteuer auf die Kirchenmitglieder übertragen. So sind beispielsweise der Rechtsgrund für die Staatsleitungen gegenüber der Katholischen Kirche im heutigen Gebiet des Freistaates Bayern die Konkordate aus den Jahren 1817 und 1924. Artikel 140 GG bzw. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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