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Stephan Stracke
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Frage von Sabine R. •

Wie stehen Sie zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag? Wenn positiv: warum ist er notwendig? Nehmen Sie den AN nicht das Vertrauen und Eigenverantwortung?

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau R., 

vielen Dank für Ihre Nachricht zur geplanten Attestpflicht. 

Bisher muss ein Attest vorgelegt werden, wenn die Krankheit länger als drei Tage anhält. Bereits jetzt haben die Arbeitgeber aber schon die Möglichkeit, ein Attest ab dem ersten Tag zu verlangen.

Die geplante Änderung sieht eine Umkehr dieser Regelung vor: Das Attest soll regulär ab Tag eins vorliegen, die Arbeitgeber können davon aber abweichen.

Ich halte diese Änderung für vertretbar. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine ärztliche Feststellung mit rechtlicher Wirkung. Arbeitgeber leisten Entgeltfortzahlung, Dienstpläne müssen angepasst werden und Ausfälle werden von Kolleginnen und Kollegen mitgetragen. Eine Attestpflicht ab dem ersten Tag trägt dem Rechnung und rückt die ärztliche Feststellung wieder mehr in den Mittelpunkt. Einen Eingriff in die Eigenverantwortung und das Vertrauen in die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann ich nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke, MdB 

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