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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Oliver K. •

Welche Position vertreten Sie zur EU-Chatkontrolle, und werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland einer anlasslosen Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?

Als Bürger Ihres Wahlkreises und IT-Verantwortlicher verfolge ich die Diskussion um die geplante EU-Chatkontrolle mit großer Sorge. Der Schutz von Kindern ist für mich selbstverständlich wichtig. Gleichzeitig halte ich den Schutz privater Kommunikation und starker Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für unverzichtbar.

Eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten würde aus meiner Sicht die Grundrechte aller Bürger betreffen und könnte die IT-Sicherheit insgesamt schwächen. Verschlüsselung schützt nicht nur private Chats, sondern auch Unternehmen, Behörden und kritische Infrastrukturen vor Cyberangriffen.

Da Deutschland im EU-Rat eine wichtige Rolle spielt und zuletzt unterschiedliche Signale aus der Bundesregierung zu hören waren, interessiert mich Ihre persönliche Position. Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Regelung nicht zustimmt, die eine anlasslose Durchsuchung privater Kommunikation vorsieht oder starke Verschlüsselung einschränken könnte?

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Herr K., 

 

vielen Dank für Ihre Anfrage zur sog. EU-Chatkontrolle. 

 

Ich nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können.  

 

Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen. 

 

Die EU hat beschlossen, die befristete Ausnahmeregelung der Chatkontrolle bis zum 3. April 2028 zu verlängern. Damit können Anbieter freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs suchen und entsprechende Funde an die zuständigen Behörden melden können. 

 

Die Entscheidung über die geplante dauerhafte Chatkontrolle liegt derzeit nicht beim Deutschen Bundestag, sondern befindet sich auf EU-Ebene weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Wir werden die weiteren Beratungen genau verfolgen und ich bin überzeugt, dass die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen eine gute gemeinsame Linie vertritt, die den Kinderschutz unter Wahrung der Grundrechte verbessert.  

 

Unser Ziel ist klar: Kinder müssen wirksam geschützt werden, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. Dafür setzen wir uns als CDU/CSU mit Nachdruck ein. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Stephan Stracke, MdB

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