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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Irmgard H. •

Wie ist Ihre Haltung zu einer Impfpflicht?

Sehr geehrter Herr Stracke,
ich bitte Sie gegen eine Impfpflicht, egal in welcher Form zu stimmen.
Als Christin sehe ich es als meine Verpflichtung das Angebot einer Impfung sehr genau abzuwägen. Ich fühle mich für mich und für meine Mitmenschen verantwortlich. Und ich habe genau abgewogen, wie ich mich und andere für mich bestmöglich schützen kann. In letzter Instanz bin ich meinem Gewissen verpflichtet. Ich habe meine Entscheidung getroffen und diese hat mein Gegenüber zu akzeptieren, genauso, wie ich die Entscheidung anderer zu akzeptieren habe. Nach meine Auffassung von Demokratie verhält es sich da genauso.
Zudem hat sich in der letzten Zeit herausgestellt, dass die Impfung weder vor Ansteckung, noch vor Weitergabe des Virus schützt. Und es werden auch in zunehmender Zahl Nebenwirkungen bekannt.
Das wichtigste Argument ist aber, die körperliche Unversehrtheit.
Ich bitte Sie um eine Antwort. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. April dieses Jahres, die Sie über die Seite abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.

Der Deutsche Bundestag hat am 7. April dieses Jahres über die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen Covid-19 abgestimmt. Zur Abstimmung standen vier Vorschläge, darunter ein Antrag von CDU/CSU, der ein umfassendes Vorsorgekonzept gegen Covid-19 vorsieht. Im Zentrum des Gesetzentwurfs von Ampel-Abgeordneten steht die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 60 Jahren. Der Antrag um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki richtet sich gegen die allgemeine Impfpflicht. Die AfD-Fraktion legte einen Antrag gegen eine gesetzliche Impfpflicht vor. Keine der vier Vorlagen fand eine Mehrheit.

Ich selbst habe bei den Abstimmungen für den Unionsantrag und gegen die übrigen Anträge sowie gegen den Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 60 gestimmt.

Wir als Union sind der Auffassung, dass wir gegen das Auftreten einer neuen gefährlichen Virusvariante gewappnet sein müssen. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Beim großflächigen Corona-Ausbruch in Teilen Chinas trifft das Virus auf eine in weiten Teilen ungeschützte Gesellschaft. Die Herausbildung von Mutationen und deren weltweite Verbreitung sind eine Gefahr, die es besonders aufmerksam zu beobachten gilt. Aus unserer Sicht sind daher die Einführung eines Impfregisters, eine Intensivierung der Impfkampagne, regelmäßige Berichte der Regierung an das Parlament über den Stand der Pandemie und allen voran ein gestufter Impfmechanismus erforderlich - und in der jetzigen Lage auch ausreichend.

Wenn die Corona-Lage es erfordert, kann der Impfmechanismus mittels eines einfachen Bundestagsbeschlusses zügig in Kraft gesetzt werden - gestaffelt nach Alter, gesundheitlicher Vorbelastung und beruflichem Risiko. Ein solches Vorgehen ist angemessen, geeignet und verhältnismäßig, so wie auch das Bundesverfassungsgericht es verlangt.

Demgegenüber lehnen wir als Union es ab, jetzt die pauschale Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zu beschließen. Derzeit gehen die Inzidenzen wieder zurück, die Krankenhäuser sind nicht überlastet. Mit Blick auf den Herbst bleibt aber zu beobachten, welche Corona-Variante sich dann besonders herausbildet und wie gut der dann verfügbare Impfstoff dagegen wirkt.

Ich bin überzeugt, dass unser Vorschlag, der im Grunde einen ausgewogenen Mittelweg darstellt, dazu beigetragen hätte, einerseits einen effektiven Gesundheitsschutz zu gewährleisten und andererseits die polarisierte gesellschaftliche Debatte über die Einführung einer Corona-Impfpflicht zu befrieden.

Die Unionsfraktion wird im Übrigen weiterhin mit Nachdruck für ihr Konzept einer Impfvorsorge werben.

Mit besten Grüßen

Stephan Stracke, MdB

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