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Stephan Stracke
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Frage von Jay S. •

Sehr geehrter Herr Stracke, wer verzögert den Ausbau des Brenner-Nordzulaufs Kiefersfelden - Rosenheim - Wasserburg - Landshut - Regensburg?

Wer verzögert die Errichtung des S-Bahn-Rings in München auf vorhandenen Strecken?Warum ist noch nicht einmal die S-Bahn / Regionalzughaltestelle München-Süd (in der Nähe der U-Bahnhaltestelle Poccistr) in Betrieb gegangen, obwohl dies zum Sofortprogramm von Herrn Seehofer gehörte?Wer verzögert den Ausbau der Autobahn A8 zwischen Chiemsee und Bad Reichenhall?Wer verzögert die Renovierung von Brücken wie z.B. der Autobahnbrücke bei Bonn oder die Renovierung der Donnesbergerbrücke in München?Es wäre jetzt zu einfach auf die Planungs-und Baufehler bei Stuttgart 31 hinzuweisen.Meinen Sie wirklich, dass das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz hier eine positive Wirkung hat?Brauchen wir z.B. mehr Planer, Architekten und Genehmiger bei den Behörden?Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Artestpflicht ab den 4. Tag erhalten bleiben sollte.Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.Mit freundlichen GrüßenS.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu verschiedenen Verkehrsprojekten.

Die Unterlagen zu dem von Ihnen angesprochene Brenner-Nordzulauf liegen dem Deutschen Bundestag seit Mitte Juli 2026 vor. Dieser wird sich im Rahmen der parlamentarischen Befassung intensiv mit dem Projekt beschäftigen und über den weiteren Fortgang des Projekts sowie über die künftige Ausgestaltung des Zulaufs zum Alpentransit entscheiden.

Für die Umsetzung der von Ihnen angesprochenen S-Bahnprojekte ist die Deutsche Bahn zuständig, für die angesprochenen Autobahnprojekte die Autobahn GmbH des Bundes. Woran eventuelle Verzögerungen liegen, müsste Ihnen diese beantworten. 

Das Infrastrukturzukunftsgesetz wird dafür sorgen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden. Wir digitalisieren damit die Prozesse, bauen Bürokratie ab und vereinfachen Verfahren. Neu- und Ausbauprojekte bei Straße, Schiene und Wasserstraße können damit künftig schneller geplant und genehmigt werden. Inwiefern Projekte vom IZG profitieren, hängt von ihrem aktuellen Planungs- und Genehmigungsstand ab. Während die neuen Regelungen auf bereits fertig geplante Projekte keine Anwendung mehr finden, tun sie dies aber bei noch zu planenden und planfestzustellenden Projekten. 

Mit freundlichen Grüßen 

Stephan Stracke, MdB 

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